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Muslimische Frauen und die moderne Gesellschaft

Frauenrechte und Islam, ein nie endendes Thema. So viele Vorträge über "Frau im Islam" gab es schon und so viele Broschüren schrieben Muslime darüber. Die westliche Gesellschaft greift aber immer wieder, in einem ausgehungerten Zustand, das Thema auf. Will die Gesellschaft die islamischen Vorschriften der muslimischen Frau nicht verstehen, oder ist das Thema so komplex und schwierig zu verstehen? Mit dieser Broschüre wollen wir all diejenigen ansprechen, denen das Thema bis jetzt nicht deutlich vermittelt wurde. Denjenigen, die es nicht verstehen wollen, können wir auch nicht helfen.

Allah der Allwissende und Schöpfer, hat alles nach bester Sorgfalt und im Einvernehmen mit der Natur in bester Harmonie erschaffen. So schuf ER Adam als Mann und aus ihm schuf ER Hava (Eva), seine Frau. Warum Gott diese Hierarchie bzw. diese Reifenfolge, mit all den Folgen für die Gesellschaft, machte, das (das Wort "das" ist überflüssig) bleibt Gottes Ratschluß. Eines Tages werden wir mal vor IHM stehen, wenn wir es dann noch für nötig halten, können wir den Herrn am Tages des Gerichtes ja fragen. Bis dahin jedoch sollten wir den Sachverhalt so gut es uns Möglich ist, darlegen. 

Sure 30/2 Vers 21/223
Und es gehört zu Seinen Zeichen, daß ER für euch Gefährten erschaffen hat aus euch selbst, damit ihr Ruhe in ihnen findet, und ER hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Wahrlich, darin sind Zeichen für Leute, die nachdenken.

Eure Frauen sind für euch (wie) ein Feld (das ihr bestellt), darum kommt zu eurem Feld wann und wie ihr wollt...
 

Der Prophet kam in einem Zeitalter, in dem man den Frauen jegliche Rechte und Beteiligungen am gesellschaftlichen Leben nahm. Zur abschließeneden Zeit der Menschenepoche, (der Jüngste Tag naht) gab Gott den Propheten Muhammed (a.s.s.) Weisung bekannt, mit denen die Gemeinschaften bis ans Ende aller Tage, zurechtkommen können. Die Grundlegende Stellung der Frau veränderte 
sich, gegenüber den früheren Offenbarungen kaum. Nur die Menschheit hat sich aus alle dem nichts gemacht, und die Frauen so behandelt, als seien sie des Mannes Eigentum. 

Auch die Stellung der Frau ist ein Bedürfnis Gottes gewesen, welches wieder ins richtige Licht gerückt werden sollte. Wie auch andere Glaubensinhalte im Laufe der Zeit verändert wurden oder vergessen worden sind, so geschah es auch mit der Stellung der Frau. Der Qur‘an, als Abschluß der Offenbarungen an die Menschheit, bringt ein Frauenbild, was Gott für den Menschen vorhergesehen hat, so daß die beiden Geschöpfe in Liebe und Harmonie bis zum Jüngsten Tag zusammen leben können. Nachdem ja Gott der Allwissende ist, und auch die Zukunft kennt, kann die Menschheit mit den Geboten bis zum Jüngsten Tag leben.

Die heutige westliche Gesellschaftsform fühlt sich allen anderen Gesellschaftsformen mit folgender Begründung überlegen: 

sie habe die Gleichstellung zwischen Mann und Frau erreicht. Jedoch haben ihre Idealvorstellung bei weitem das Ziel verfehlt. Die Frau hat sich einen harten Kampf um ihre Würde, Ehre, und für das, für was sie Gott geschaffen hat, Ersatz aufbrummen lassen. Auf den ersten Blick, könnte man wirklich meinen, die Frau im Westen hat eine Stellung erreicht, die sie vorher und wohl auch nachher nie erreichen könnte. Doch bei genauerem Hinsehen bröselt die Mauer der Gleichstellung mit dem Mann. Eine Gleichstellung mit dem Mann hat die Frau nie erreicht. Was sich geändert hat, ist die Rolle im täglichen Leben der Frau.

Gott hat die Frau mit mehr Gefühlen und Hingabe erschaffen als den Mann. Die westliche Gesellschaft verlangt aber von den Frauen ihre Empfindungen beiseite zu legen. Darunter leidet aber die ganze Gesellschaft. Denn die Frau ist ein Teil der Gesellschaft, mit gewissen Aufgaben, die nun mal nur ihr Zufallen und nicht dem Mann. Auswirkungender Veränderungen in der westlichen Gesellschaft sind unübersehbar. 

Die neue Rolle der Frau: Haushalt führen; Geld mitverdienen; Kinder großziehen; handwerkliches Geschick zu Tage legen; politische Entscheidung treffen; sexuelles Auftreten zu Tage bringen; usw.

Die Konsequenz können wir alljährlich in den Zeitung lesen. 

Das ist also der Preis, den die Frauen und die Gesellschaft für ihre Gleichstellung bezahlen. Wird denn der Mensch nie aus seinen Fehlern lernen? Welche große Errungenschaft priesen die Politiker in den 70er Jahren wegen der Flurbereinigung an. Flußläufe wurden begradigt, Landschaften umgestülpt, Tieren wurde der natürliche Lebensraum genommen. Und heutehat man eingesehen, 
daß der Eingriff des Menschen ein großer Fehler war. Landschaften versucht man wieder so zu gestalten, wie sie vorher waren, Flüsse werden wieder in ihren früheren Zustand versetzt.  (Der Satz, der hier stand, hat so keinen Sinn.)  Dabei haben wir es so einfach. Allah teilt uns doch schon in seiner Heiligen Schrift mit, wie wir am besten auskommen können, ohne das wir dabei 
zerstört werden. 

Wie sieht es dann im Islam aus, das Leben der Frau in der Gesellschaft?

In den meisten Familien stimmt die Harmonie noch. Äußerlich gesehen, geht der Mann seiner Arbeit nach, um für den Unterhalt seiner Familie aufkommen zu können, während die Frau sich um den Haushalt und teilweise um die Kinder kümmert. Das ist eine Rolleneinteilung, wie sie von Gott den Menschen mit auf den Weg gegeben wurde.

Diese Aufgabenteilung schließt aber nicht gleichsam einen Ehepartner von der Gesellschaft aus. Ihren privaten Interessensanlagen steht dadurch nichts im Weg. Gehen die beiden nun mal gerne ins Kino, so sollen sie doch ins Kino gehen. Was hindert sie daran? Bestimmt nicht die Rollenverteilung! Allerdings ist eins der westlichen Gesellschaft fremd: die Art, wie Muslime ihre 
Freizeit verbringen. 

Hierzulande ist man gewöhnt, das alle Freizeitangebote gemischt ablaufen. Bei den muslimischen Ehepaaren ist das schon anders. Ein wichtiges Element ist die Eifersucht, die andere Gesellschaftsformen so ziemlich abgebaut haben. Bei uns hier prahlt man gar mit seiner Freundin oder Frau, daß ein Fremder den Eindruck erleben muß, sie sei Freiwild. Eifersucht ist aber ein gesunder menschlicher Aspekt. Trägt man der Eifersucht genug Rechnung entgegen, so kann es zu keinen Dramen kommen. 

Daher gehen die islamischen Familien andere Wege der Freizeitgestaltung als die Nicht-Muslime. In Europa fällt es natürlich muslimischen Familien schwer, ihre Freizeit sinnvoll und unter Beachtung islamischer Gebote bzw. Verbote zu gestallten. Das Gemischtsein von Mann und Frau ist da weniger ein Problem, als mehr die Angebote, die ganz offensichtlich im Bereich der Sünde eintreten (grammatikalisch stimmt dieser Satz nicht, er muß dem Sinn angepaßt werden). Wo kann man hier schon Angebote wahrnehmen, wo es kein Alkohol gibt und keine halbnackten Menschen herrumlaufen? Das führt dazu, das sich die Muslime in unserer Gesellschaft ausschließen. 

Da kommt dann gleich der Vorwurf auf: In dem Land, wo man lebt, da sollte man sich auch anpassen. So weit dabei kein Gottesgebot übertreten wird, ist das auch kein Problem. Nur die Gesellschaft im Westen hat ja selber ihre religiösen Gebote über Bord geworfen und verlangt dies von den anderen auch. Wir Muslime wollen aber unsere Gottesgebote nicht aufgeben. Wir sähen darin den Untergang der Menschheit. Es gebe genug zum Aufzählen, die der Westen über Bord geschmissen hat. 

Die Frau hat es in der islamischen Gesellschaft sehr einfach und schön. Der Mann ist verpflichtet, der Frau und den Kindern einen angemessenen Unterhalt zu gewährleisten. Die Frau darf nicht zur Arbeit gezwungen werden. Selbst wenn das Einkommen des Mannes nicht ausreichen sollte. Das ist das Problem des Mannes, welches er auch lösen muß. An an das Vermögen der Frau darf der 
Mann sich nicht heran machen. Im Falle einer Erbschaft erbt der Mann zwar einen größeren Teil als die Frau, dafür muß der Mann auch das geerbte für die Familie aufwenden, wähend die Frau ihren Erbteil ganz für sich alleine behalten darf. Wer ist wohl hier der gelackmeierte?

Ist die Frau krankoder wegen körperlichem Gebrechen nicht fähig, den Haushalt zu führen, oder sich um die Kleinkinder zu kümmern, so hat sie Anrecht auf Haushaltshilfe. Der Mann aber, wenn er krank ist, steht alleine dar, und muß schauen, wie er seine Arbeit verrichten kann. Wenn die Frau aus irgendeinem Grund ihrem Baby keine Muttermilch gegeben kann, so muß der Mann sich um 
Ersatz kümmern, die Frau ist in diesem Fall, von ihrer Aufgabe, das Baby zu stillen, befreit. Selbst in der Zeit des Trennen‘s oder nach der Scheidung genießt die Frau Rechte, die sie vor dem Untergang bewahren.

Welche Religion, geschweige denn Gesetz, räumt der Frau solche Rechte ein? 

Die Frau hat dafür gegenüber ihrem Mann und der Familie pflichten wahrzunehmen. In erster Linie soll sie den Haushalt führen und die Kinder großziehen. Der Mann ist natürlich aufgerufen, auf Grund des Vorbildes vom Propheten Muhammed (a.s.s.), seiner Frau im Haushalt zu helfen. 

Wenn es die familiäre Situation zuläßt, kann die Frau auch arbeiten gehen. Wenn die Frau arbeiten geht, darf es nur ihr ausdrücklicher Wunsch sein, der sie zur Arbeit veranlaßt. Keinesfalls darf der Mann seine Frau drängen, eine Arbeit aufzunehmen. Das Geld, was die Frau durch die Arbeit verdient, gehört ausschließlich ihr alleine. Der Mann hat keinen Anspruch auf das Geld. Wenn 
es seine Frau für den Haushalt ausgeben will, so darf es nur ihre freie Entscheidung sein. 

Bei der Berufswahl hat der Mann natürlich ein Mitspracherecht. Es können nur solche Berufe sein, bei denen der Ehemann auch sicher sein kann, das seine Frau nicht am Arbeitsplatz belästigt wird. Für die Aufnahme einer Arbeit der Frau sollte der Mann auch einverstanden sein. Geht die Frau arbeiten und der Mann ist dagegen, fördert es nur Streit, was im schlimmsten Fall eine Scheidung nach sich ziehen kann. So etwas sollte allerdings vermieden werden. 

Um den Hausfrieden zu gewährleisten, hat Gott auch eine Hierarchie im Familienleben geschaffen. Wenn es bei Meinungsverschiedenheiten keine Einigung gibt, so soll die Frau dem Manne nachgeben, um die Ehe nicht zu gefährden. 

Sure 4 Vers 34
Die Männer sind die Verantwortlichen für die Frauen, weil Gott den einen von ihnen mit mehr Vorzügen ausgestattet hat als die anderen und weil sie von ihren Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen jene, die demütig ergeben sind, die in Abwesenheit das bewahren, was Gott ihnen zu bewahren aufgab. Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, 
haltet euch fern von ihren Liegestätten und schlagt sie. Und wen sie euch gehorchen, dann trachtet nach keinem anderen Mittel gegen sie. Wahrlich, Gott ist der Erhabene, der Allerhöchste.

Die islamische Lehre verbietet zwar dem Manne nicht, als letztes Mittel Schläge einzusetzen, doch ist dies eine Möglichkeit, die schon der Prophet als die nicht beste Lösung verurteilt hat.

In einen Hadith heißt es dazu: 
Der Prophet sagte: Ist es für einen von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre es eine Sklavin, und dann am Abend zu ihr zu gehen?

Jetzt braucht die westliche Gesellschaft nicht gleich den Finger zu heben und sagen: habe ich doch gewußt, daß der Mann seine Frau schlagen darf. Es ist das Gesetz des Stärkeren, daß der Stärkere sich über das schwächere Wesen hermacht. Diesen Aspekt finden wir in jeder Gesellschaftsform. Der Islam schränkt aber diese Möglichkeit des Schlagen sehr ein. Aufgrund des vorbildlichen Lebens unseres Propheten Muhammed (a.s.s.) soll der Mann das Schlagen nur in den äußersten Fällen anwenden, und wenn er schlägt, dürfen nur gewisse Körperteile geschlagen werden. Wenn ein Muslim seine Frau schlägt, so ist das immer eine schlechte Handlung und ein Zeichen, das er für seine Frau nicht genug Geduld aufbringen kann. 

Wie viele Frauen werden in der modernen westlichen Gesellschaft von ihren Männern geschlagen? Gedankenlos schlagen sehr viele Ehemänner auf ihre Frauen ein, wegen Lappalien. Da nimmt der Mann keine Rücksicht mehr darauf, wo er hinschlägt. Das Schlagen ist in Deutschland keine Seltenheit, obwohl die Frau gegen ihren Mann vor Gericht klagen könnte. Da seltsamer Weise zeigen die Frauen ein Schamgefühl und nehmen die Schläge ihrer Männer hin. Viele werden 
von ihren betrunken Ehemännern geschlagen. Weis Gott wieviele Männer Abend für Abend ihre Frauen schlagen.

In den islamischen Familien ist das Schlagen eine Ausnahme, in der modernen westlichen Gesellschaft gehört dies zum Alttag. Auch wenn Sie, liebe Leser, dies nicht gerne hören, bzw. wahr haben wollen. Doch das ist Tatsache. Der Islam sieht unter gewissen Umständen Strafen vor, die von Nicht-Muslimen heftig kritisiert werden, aber dabei vergessen sie, daß das erlaubte, was sie 
anprangern, bei ihnen aber auch praktiziert wird. 

Wir Muslime sind uns noch einer Tatsache bewußt: Die Rechenschaft vor Gott! Alles tun und alles Handeln, was wir machen, dafür müssen wir vor Allah Rechenschaft ablegen. Der Frau, die von ihrem Mann schlecht behandelt wird, mag die Rechenschaft vor Gott, als ein kleiner Trost erscheinen, doch wenn auch sie das Jenseits erreicht hat, wird sie doch froh sein, über jede 
Erleichterung, die sie bekommen wird, wegen der schlechten Behandlung auf dieser Welt. 

Die Stellung der Frau, wie sie im Islam durch Allahs Gnaden vorgegeben wird, ist die beste Art, wie die Menschen alle zufrieden Leben können. Der Schrei gegen die islamischen Gebote ist im Westen sehr groß, doch Alternativen zu Allahs Geboten konnten sie nicht zustande bringen. Die Frau in der westlichen Gesellchaft wird sich einfach selbst überlassen, ohne dabei die Konsequenzen zu beachten. Freiheit um jeden Preis. Doch welche Freiheit hat die Frau im 
Westen erreicht?

Wenn hier kleine Mädchen erwachsen werden, müssen sie schon gegen ihre natürlichen Veranlagungen kämpfen. Frühauf lernen die jungen Mädchen, sich schon anzubieten. Immer auf der Suche, die schönste und die coolste zu sein, so kämpft sie sich durchs Leben. Erfahrungen zum anderen Geschlecht werden gesammelt, denn es ist ja unmöglich, wenn man später eine Beziehung eingeht, und dann keine Erfahrung vorweisen kann. 

Die natürlichen Triebe, die Gott den Menschen mitgegeben haben, werden so manipuliert. Um Erfolg zu haben, greifen viele junge Menschen zu Suchtmitteln. Das lockert die Stimmung und hebt die Hemmung auf. Hauptsache man ist cool und kommt bei den anderen an. 

Wieviele Ehen sind schon zerstört worden wegen Alkoholproblemen?

Die islamischen Familien bleiben von solchen Erscheinungen verschont. Aber auch nur solange sie an den Qur‘an und die vorbildliche Lebensweise des Propheten Muhammed (a.s.s.) festhalten. 
Die muslimischen Frauen brauchen sich nicht herauszuputzen; sie brauchen keine alkoholischen Getränke zu sich zu nehmen um ihre Hemmungen abzubauen; sie brauchen nicht auf cool zu machen, damit sie bei jemandem ankommen. 

Die muslimische Frau wird so genommen wie sie ist, sie braucht sich nicht zu verstellen, um in der Gesellschaft angenommen zu werden. Mag sie schön sein oder nicht, sie braucht keine Angst zu haben, als alte Jungfrau zu sterben. 

Wenn man gegen Gottes Gebote seine Stimme erheben will, so muß man es erst mal besser machen. Nicht nur kritisieren, sondern Alternativen bringen. Doch das wird dem Menschen nie gelingen. Wie will der Mensch es besser wissen, als DER, DER die Menschen erschaffen hat. Möge Gott uns Verstand geben.


 
Die Frage nach der Gleichberechtigung/Gleichstellung 

Wie bereits erwähnt, sind Männer und Frauen in ihrer Menschlichkeit absolut gleich. Ebenso sind sie gleich in ihrer Fähigkeit, Verpflichtung zu tragen und Rechte zu gewähren. 

Die Unterscheidung, die in bestimmten Verpflichtungen getroffen wird, richtet sich nach der Eignung. Es wird danach gefragt, in welchen Bereichen die Frau und in welchen Bereichen der Mann mehr Eignung hat, Verantwortung zu übernehmen.

Die Zeugenschaft von Mann und Frau

Ein Vorwurf, der dem Islam oft gemacht wird, ist, dass die Zeugenaussage eines Mannes doppelt so viel zähle wie die einer Frau, und die Frau deshalb nur halb so viel Wert sei wie der Mann. 

Dazu muss folgendes gesagt werden:

Die Vorschrift, dass bei der Zeugenaussage einer Frau eine weitere Frau hinzugezogen werden soll, die die erste erinnern soll, findet sich im Koran im Zusammenhang mit der Zeugenschaft für Kaufverträge. Der Grund dafür liegt darin, dass die Frauen im allgemeinen in geschäftlichen Dingen weniger Erfahrungen haben als Männer (was nicht heisst, das es keine Ausnahmen gibt, aber man richtet sich nach dem Normalfall). Um die Frau vor einer Falschaussage zu schützen, soll ihre Aussage von einer zweiten abgesichert werden. 

Auf den Einwand einer Schwester, dass heutzutage auch viele Frauen geschäftlich aktiv sind, entgegnete Amir Zaidan, dass trotz allem geschäftlich versierte Fraue eher die Ausnahme als die Regel darstellen. Einer muslimischen Frau ist es aber nicht verboten, ihren eigenen Geschäften nachzugehen. Die Frau hat im Islam seit 1400 Jahren die alleinige Verfügungsgewalt über ihr Vermögen und kann selbständig ihren Geschäften nachgehen, ein Recht, dass sich die Frauen in den westlichen Gesellschaften erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erstritte.

Prinzipiell richtet sich die Beurteilung der Zeugnisfähigkeit nach der Eignung. Wenn z.B. ein Mann in einem Mordfall Zeuge sein soll, von ihm aber bekannt ist, dass er lügt, wird er als Zeuge nicht zugelassen. 

In anderen Angelegenheiten, die besonders Frauen betreffen, werden Frauen als die Erfahreneren angesehen, und die Aussage einer einzigen Frau reicht aus. 

Ein wichtiger Fall, der zeigt, dass im Islam nicht die Aussage eines Mannes mehr gilt, weil er ein Mann ist, ist der Verfluchungsschwur (li'an): 

Wenn ein Mann seine Frau wegen Ehebruch anklagt, und dafür keine weiteren Zeugen anbringen kann, [7] hat er die Möglichkeit, viermal zu schwören, dass er den Ehebruch wirklich gesehen hat, worauf ein fünfter Schwur folgt, bei dem er den Fluch Allahs auf sich selbst herabschwört für den Fall, dass er lügen sollte. Die Frau kann dann in der gleichen Weise viermal schw?ren, dass sie keinen Ehebruch begangen hat, und beim fünften Schwur den Fluch Allahs auf sich herabschwören für den Fall, dass sie gelogen hat. 

In diesem Fall steht Aussage gegen Aussage, keiner Aussage wird aufgrund des Geschlechts des/der Aussagenden mehr Gewicht gegeben. Mann und Frau sind absolut gleichwertig. 

Die Frau als Richterin, Mufti oder Staatsoberhaupt?

Nach der hanafitischen Rechtsschule kann eine Frau auch Mufti sein, d.h. sie kann auch eine fatwa (Rechtsgutachten) geben. Ebenso ist es nach der hanafitischen Rechtsschule möglich, dass sie Richterin ist, allerdings sind Mordangelegenheiten davon ausgeschlossen. Nach den anderen Rechtsschulen ist dies nicht möglich. 

Nach allen vier Rechtsschulen kann die Frau kein Staatsoberhaupt sein. Dies liegt daran, dass das Staatsoberhaupt nach islamischem Verständnis auch gleichzeit der Imam (Vorbeter) ist. Eine Frau kann jedoch nicht für Männer Imam sein, nur für Frauen. Außerdem wird die Frau aufgrund ihrer körperlichen Eigenschaften als ungeeignet angesehen (Schwangerschaft, Menstruation etc.). Wichtig ist hier wiederum, dass sich diese Einschätzung nach der Eignung richtet und nicht beinhaltet, dass Männer grundsätzlich besser wären als Frauen. 

Abgesehen von der Eignung für bestimmte Bereiche haben Männer und Frauen prinzipiell die gleichen Rechte und Pflichten: 

- in Bezug auf die Ibada (gottesdienstliche Handlungen): Gebet, Zakat, Fasten und Hadsch sind für Männer wie für Frauen gleichermaßen verpflichtend, es gibt lediglich für Frauen bestimmte Erleichterungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Menstruation. 

- in Bezug auf das Streben nach Wissen: Der Prophet (s.a.s.) sagte: "Das Streben nach Wissen ist Pflicht für jeden Muslim und jede Muslima." Der Prophet selbst (s.a.s.) hat einen Tag in der Woche auschließlich für Frauen reserviert, um ihnen Untericht in der Religion zu geben. (An den anderen Tagen waren Frauen auch anwesend, aber dieser Tag war nur für Frauen.)

- In der Moschee (Gebet, Predigt, Versammlungen) waren Frauen und Männer gleichermaßen anwesend. Die Männer standen (saßen) in den vorderen Reihen, die Frauen in den hinteren, damit sie sich nicht gegenseitig ablenkten. Amir Zaidan wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass eine Abtrennung zwischen Männer- und Frauenteil in der Zeit des Propheten nicht vorhanden war.

- Die Frau ist im Islam rechtsfähig und wirtschaftlich unabhängig (s.o.). (Amir Zaidan wies in diesem Zusammenhang auf den interessanten Fakt hin, dass in Deutschland bis in die 60er Jahre eine Genehmigung des Ehemannes nötig war, wenn eine Frau ein Konto eröffnen wollte.)

- Die Frau kann nicht zur Ehe gezwungen werden. Eine Ehe, die unter Zwang zustande kommt, ist nicht rechtskräftig. 

- Die Frau kann eine Scheidung verlangen, auch wenn von Seiten des Mannes kein Fehlverhalten vorliegt. Nach einem Fall zur Zeit des Propheten (s.a.s.) gibt die Frau in diesem Fall die mahr (Brautgabe) an den Mann zurück. 

- Eine Frau kann genau wie ein Mann Asyl gewähren. Das islamische Asylrecht unterscheidet sich vom deutschen darin, dass nicht der Staat, sondern die Einzelperson Asyl gewährt. Eine Frau zur Zeit des Propheten (s.a.s.) gewährte zwei Mekkanern Asyl, und war bereit, sie mit ihrem eigenen Leben vor Angriffen der Muslime zu schützen. Der Prophet (s.a.s.) bezeichnete ihre Handlungsweise ausdrücklich als richtig.

- Die Frau ist genau wie der Mann wahlberechigt. Als sich bei der Wahl des 3. Kalifen die Kandidaten auf niemanden einigen konnten, wurden alle Bewohner Medinas befragt, die Frauen ebenso wie die Männer. 

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