Z i n s e n / R i b á
Sure 4 Vers 33
O ihr, die ihr glaubt, verzehrt euer Gut nicht unrechtmäßig untereinander, sondern triebt Handel in gegenseitiger Übereinkunft Das islamische Recht erlaubt
die Kapitalvermehrung durch den Handel,
Riba bedeutet in übertragenen Sinne "Zuwachs,
Vermehrung". Jeder ungerechtfertige Vermögensvorteil ohne Gegenleistung
fällt unter den Begriff "Riba". Riba hat nicht nur mit Geld was zu
tun, sondern auch mit Waren. So hat man schon Riba begangen, wenn man 1g
Gold gegen 2g Gold tauscht. Entweder darf nur 1g Gold gegen 1g Gold
getauscht werden oder es muss ein anderer Gegegenstand sein. z.B. Gold
gegen Silber. Da spielt die Menge, Quailiät, Gewicht keine Rolle.
Ebenso darf man nicht 1 kg Äpfel gegen 2 kg Äpfel tauschen, aber
Äpfel gegen Birnen kann man tauschen. Riba
ist eine der größten Sünden, selbst ein wenig Riba wiegt
noch viel an Sünde. Denjenigen die
Riba-Gechäfte tätigen, wird die Höle angedroht und verschiedene
Arten von Strafen werden geschildert.
Das Riba-Verbot findet seine
Grundlage im Qur'an.
Sure 2 Vers 278/279
Sure 3 Vers 130
Sure 30 Vers 39
Sure 2 Vers 275
Hadith
Das strikte Zinsverbot im Islam ist eine Folge seiner tiefen Sorge um das moralische, soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der Menschheit. Wo aber jemand durch eine drückende Not gezwungen ist, Geld gegen Zinsen zu leihen, lastet die Sünde allein auf dem Verleiher. Für eine solche drückende Notlage müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Der Muslim muss wissen, dass ihm seine Religion befiehlt, in seinen Lebensgewohnheiten gemäßig und in seinem finanziellen Angelegenheiten haushälterisch zu sein. Das beste Geld ist das, das man mit seinen eigenen Händen erworben hat. Alle Geschäfte die in irgendeiner Art Zinsen beinhalten fallen unter der Haram-Kategorie und sind Verboten. Darunter fallen Ratenkäufe, Sparbücher, Lebensversicherung, Bausparverträge, Kapitalversicherung. Ein Vertrag, der auch nur einen Teil von Zinsen beinhaltet, ist verboten. Hat jemand mehr Geld zu Verfügung als er ausgeben kann, so kann
er sein Geld in Beteiligungen anlegen. Bedinung ist: "Der Anleger muss
am Verlust teilhaben". Eine Firmenbeteiligung mit der Zusicherung, nicht
die Verlusten mittragen zu müssen, macht den Vertrag nichtig.
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speziell hier in Europa, Zinsen nehmen mit der Absicht Immobilien zu erwerben? In Europa gibt es eine Fetwa-Kommission „Euroean Council for Fatwa and Research“ die sich mit rechtlichen Fragen beschäftigt und neuzeitlich Probleme zu lösen sucht. So befasste sich diese Fetwa-Kommission Anfang der neunziger Jahren mit den Kauf von Immobilien und der damit verbundenen Zinsen. Unter der Federführung von Scheich Prof. Dr. Jusuf al-Qardawi verabschiedete man ein Fetwa, welches den Muslimen in Europa zugesteht, Zinsen außerhalb eines islamischen Landes zu nehmen, bzw. zu bezahlen. B e g r ü n d u n g f ü r d i e Z i n s z a h l u n g Im ersten beruft man sich hierbei auf die hanafitischen Schule (Meshab), die es für zulässig erklärt, in solchen Ländern des „darul-harb“ (Welt/Land des Kriegszustandes) Riba-Transaktionen zu tätigen. Die hanafitische Schule teilt im Groben die Welt in zwei Sphären auf. In die der darul-islam und darul-harb. Die Mehrheit der europäischen Kommission berief sich bei ihrer Fetwa nur auf die zwei Sphären, nämlich darul-harb und darul-islam. Als zweites berief sich die Kommission auf Imam Hanbal. Er sieht es als Zulässig an, Zinsen zu nehmen, wenn zwischen Muslime und den Gebiet der Kafir keine Sicherheit und kein Frieden herrscht. Als drittes sagte die Kommission, das für die Muslime in Europa eine Zwangslage entstanden ist. Und somit sagen sie: "der Fiqh besagt, das Gebot bricht Verbot." Zu guter letzt argumentieren sie damit, dass die Muslime in einer wirtschaftlichen
Schwäche sind. Ihrer Meinung nach ist das darauf zurückzuführen,
dass Muslime ihr Vermögen nicht mit den hier üblichen Methoden
vervielfachen können. Somit erreichen sie nie eine unabhängige
wirtschaftliche Stärke um in Europa eine sichere Zukunft aufzubauen.
W i d e r s t a n d g e g e n d i e s e F e t w a 1999 gab das islamische Kulturzentrum in Irland eine Gegen-Fetwa zu den Zinsgeschäften heraus. Federführend hierbei war der Dänische Scheikh Dr. Fuad al-Barazi, der Mitglied der europäischen Fetwa-Kommission war, und aufgrund des Fehlurteils aus der Kommission ausgetreten ist. Die Gegenkommission nahm zu den Begründungen Stellung und widerlegte deren Argumentation. Als erstes nahmen sie Stellung zu den Argumenten der hanafitischen Schule. Sie sagten: Das Meshab nach Imam Hanifa kennt sehr wohl drei Sphären und nicht wie ihr sagt nur zwei! Zudem stellt Imam Hanifa Bedingungen auf, was als darul-harb bezeichnet werden kann. G e g e n a r g u m e n t
e
1. Das Land muss tatsächlich als darul-harb zählen. Das heißt, es muss zwischen einen muslimischen Land und den betreffenden Land eine Kriegserklärung ausgesprochen sein. Daraus ergibt sich aber für die Muslime als Konsequenz, dass sie in einen solchen Land des Krieges gar nicht leben dürfen! Nur solche Muslime dürfen in einen Kriegsland leben, die keine Möglichkeit haben das Land zu verlassen. Bezüglich dessen gibt es eine Ayat die auf dieses Problem anspricht: „war die Erde nicht groß genug um auszuwandern?“ (Das müssen sich die Muslime anhören im Grab von den beiden Frageengel.) Weiterhin sagt Imam Hanifa, die Person darf Riba nehmen aber nicht geben. Der Muslim, der ein Darlehensvertrag abschließt bekommt keine Zinsen, sondern er muss Zinsen zahlen. Davon aber ist in Fetwa der hanafitischen Schule nichts zu lesen. Statt des Vorteiles als Geschäftspartner, ist der Muslim der Benachteiligte. Nur die Bank ist der Gewinner. Keiner der Kriterien nach der hanafitischen Schule wird somit erfüllt.
M e r k s a t z :
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Zur Situation "der
Zinsen" in Deutschland
Die Verse mit um das Zinsverbot wurden zwar in Medina offenbart, sind dafür aber kein Belegt, das man Zinsen nur in islamisch-regierten Ländern nicht nehmen darf. In Medina hatte der Prophet Muhammed (sallallahu alaihi veselam) einen Stadtstaat gegründet, denoch zählen die Riba-Verbote für alle Länder und für alle Zeiten. Die Not eines Menschen setzt manchmal Gesetze außer Kraft, aber dabei muss es sich wirklich um einer Notsituation handel. Von diesen Notsituationen sind die hier in Deutschland lebenden Muslime weit entfernt. Nachdem der Prophet Muhammed (s.a.s.) verschieden Phasen in seinem prophetischen Leben durchgemacht hat, ist es für uns Muslime verpflichtend - wenn man sich als Mumin sieht - , den besten Zustand als gläubiger Muslim zu erreichen. Das heißt: Lebe ich in einen Land, indem ich meinen Din nicht ordnungsgemäß Leben kann, so bin ich verpflichtet dieses Land zu verlassen. Und wenn den Muslim der Tod ereilt hat, fragen die beiden Engel den Toten im Grab: "War die Erde nicht groß genaug"? Damit sprechen die Engel die Lage des Muslims an: Warum hat er soviele Sünden gemacht statt ihr das Land verlassen habt? Ein Sparbuch bei einer Bank, oder ein Kaufgeschäft auf Raten was Zinszahlung beinhaltet, oder eine Absicherung durch eine Lebensversicherung, stellt für den hier lebenden Musilm kein "muß" dar! Diese verbotenden Arten von Geschäften macht der Mensch aus freien Willen. Somit läd sich der Muslim eine der ganz großen Sünden auf. Die Menge von Riba spielt dabei keine Rolle. Für gläubige Muslime sind folgende Geschäfte verboten: Jede Art von Bankgeschäften. Es ist der Sache nicht nur geholfen, keine Zinsen von der Bank zu nehmen, sondern sein Geld darf man der Bank nicht überlassen. Lässt man sein Geld auf der Bank liegen, so verleiht die Bank das Geld zu einem hohen Zinsatz an jemand anderen weiter. Man hat indirekt das Zinsgeschäft unterstüzt, weil man sein Geld der Bank überlassen hat, wo man doch weiß, dass diese mit dem überlassenen Geld haram begehen. Sämtliche Käufe, die auf Raten oder auf Darlehen getätigt werden und mit Zinsen ersichtlich verbunden sind, fallen unter haram.. Katalogeinkäufe mit Ratenzahlung, Autokäufe mit Ratenzahlung, Wohnnungskauf gegen Darlehen. Gerade bei Darlehenleihe für Wohnungskäufe meinen viele Muslime, das in diesem Fall Zinsen erlaubt sei. Begründet wird das mit der hohen Miete. All diese Vermuttungen sind falsch. Miete ist Miete und Zinsen sind Zinsen, daher kann man die beiden auch nicht vergleichen. Zinsnehmen, wie durch Bankanleihe
ist genauso verboten
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