Dürfen Muslime geschlachtete
Tiere nach dem deutschen Gesetz,
mittels Betäubung verzehren?
Schächten von Opfer- und
Weidetieren nach dem islamischen Recht
Die Argumentation und Begründung des islamischen Schächtungsgebots und die Art und Weise des Schächtens stützt sich in erster Linie auf den Quran und den Hadithen. Sure 108:1-2
Was die Art und Weise der Schlachtung angeht, so sind sich die muslimischen Gelehrten einig, dass der Dabh- oder Nahr-Schnitt, durch die Halsschlagadern, sowie durch die Luft- u. Speiseröhre durchgeführt werden muss. Begründet wird dies durch ein Hadith des Propheten Muhammed s.s.: Wenn bei einem Tier das Blut zum Ausströmen gebracht und der Name Allahs ausgerufen (Bismillah) wird, dann esset es! Das Fliesenmachen des Blutes ist somit die Voraussetzung für den Genuss des Geschlachteten Tieres. Die Sure 5 Vers 2 nimmt ebenfalls Bezug auf das, was zu Essen erlaubt ist:
Sure 16: 114
Der Quran selber enthält keine Anordnung über die Technik des Schlachtens. Aber wie so vieles im Islam geben die Hadithe genauere Vorgehensweisen vor. Anas b. Malik berichtete, der Gesandte Allahs s.s. opferte zwei gefleckte und gehörnte Widder, wobei er den Namen Allahs aussprach und Allah mit „Allahu Akbar“ pries. Fürwahr ich habe ihn (die beiden Widder) eigenhändig schlachten sehen, indem er seinen Fuß auf ihren Hals gesetzt hatte.
Dazu sagen die heutigen Gelehrten: Es ist in diesem Fall festzustellen, wie das Tier betäubt wurde. Dann ist ferner Festzustellen, ob das Tier auch ohne darauffolgende Schlachtung sterben würde, oder ob es wieder das Bewusstsein erlangen würde. Kann man hundertprozentig ausschließen, das die Betäubungsmethode nicht zum Tode des Tieres führt, so ist eine Betäubung vor der Schlachtung zulässig. Führt aber die Betäubungsmethode dazu, dass das Tier auch ohne anschließende Schlachtung stirbt, so ist das geschlachtete Tier haram. Es ist nicht auszuschließen an welchen Folgen letztendlich das Tier gestorben ist. Und wenn nur 1% Unsicherheit besteht, ob das Tier nicht doch durch die Betäubung gestorben ist, so ist der Verzehr haram, weil das gestorbene Tier nach der Scharia als Ass gilt, und Ass ist den Muslimen haram. Wenn man die Praxis in den Schlachthäusern betrachtet, so sieht man, das die Tiere am Fliesband geschlachtet werden. Es ist jedoch so, das die Tiere nach der Betäubung lange hängen, bevor ihnen der Kopf abgetrennt wird und das Blut ausfliesen kann. Es ist daher kaum anzunehmen, das der Tod des Tieres durch den Messerstich erfolgte. Auch wenn der Messerstich zum Tod des Tieres folgte, so ist doch anzumerken, dass das Blut nicht vollständig aus dem Körper abfliesen kann. Es bleiben Blutrückstände im Fleisch enthalten. Und Blut ist den Muslimen haram. Bei der Schlachtung von Geflügel weiß man auf Grund einer Studie, das 40% der Tiere vor der Betäubung wegen Aufregung verenden. Deren Genuss ist daher haram, weil man nicht weiß, welches Geflügel man kauft hat, ob es durch Aufregung vor der Betäubung starb. Die islamische Schlachtung ist viel humaner, auch wenn keine Betäubung angewendet wird. Denn schon der Prophet Muhammed s.s. hatte diesbezüglich Vorschriften erlassen. Das zum Schlachten verwendete Messer muss zuvor scharf geschliffen werden, welches nicht in Gegenwart des Tieres geschehen darf. Es dürfen nicht gleichzeitig mehrer Tiere am gleichen Platz geschlachtet werden, um in den Tieren keine Todesängste hervorzurufen. Das heißt, ein Tier darf nicht die Schlachtung eines anderes Tieres sehen. Barmherzigkeit gegenüber den Tieren ist ein islamisches Gebot. Im Vergleich zu den hiesigen Schlachtmethoden in den Schlachthäusern, gebührt man den Tiere nicht annähernd solche Behandlung. Die Tiere werden zusammen gepfercht und müssen das Leiden ihrer Artgenossen ertragen. An ihnen läuft das Blut vorbei, Todesängste kommen auf. Mit äußerste Brutalität gehen Metzger gegen die Tiere vor um sie zur „Schlachtbank“ zu treiben. Nicht selten kommt es dabei vor, das ihnen Knoch und Blutergüsse zugeführt werden. So kommt man zu dem Entschluss, das die Schlachtmethoden der Europäer für die Muslime unakzeptabel sind. Das Fleisch aus den Schlachthäuser ist den Muslime haram. Aus diesem Grund auch sind die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach 4 a Abs. 2 Nr. des Tierschutzgesetzes vollständig erfüllt. Wenn die Muslime nicht die Erlaubnis zur Schächtung erhalten (die Anhänger des jüdischen Glaubens dürfen Schächten (ohne Betäubung schlachten) in Deutschland) dann müssen sie die Konsequenzen ziehen und kein Fleisch verzehren, dass nicht den islamischen Vorschriften entspricht. Der Prophet Muhammed aß, durch die Not die er ausgesetzt war, sehr wenig Fleisch. Wenn wir uns von den Nichtmuslimen dirigieren lassen, was wir essen sollen und dürfen, dann werden sie uns bald soweit in unseren Gottesdienst beeinflussen, das außer beten nichts mehr übrig bleiben wird. Boykottieren wir aber das Fleisch der unislamische
Schlachtmethode und importieren wir Helal-Fleisch nach Deutschland, dann
können wir als Konsumenten wirtschaftlichen Druck ausüben, so
dass wir auch, wie die Juden, die Erlaubnis zum Schächten erhalten.
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