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Dürfen Muslime geschlachtete Tiere nach dem deutschen Gesetz,
mittels Betäubung verzehren?


Schächten von Opfer- und Weidetieren nach dem islamischen Recht

Die Argumentation und Begründung des islamischen Schächtungsgebots und die Art und Weise des Schächtens stützt sich in erster Linie auf den Quran und den Hadithen.

Sure 108:1-2 
Wir haben dir die al-Kauter gegeben. Darum bete zu deinem HERRN und schlachte (Opfertiere)...


Sure 108 Vers 2 enthält die Aufforderung zum Salat und der Schlachtung (Nahr) von Opfertieren, am 10. Dulhigga. Nahr ist nach islamischer Tradition „das Durchtrennen der Kehle“ eines Tieres. Bei Großtieren, wie Rind oder Kamel, wird es „Nahr-Schnitt“ und bei Kleintieren, wie Geflügel, wird es „Dabh-Schnitt“ genant. 

Was die Art und Weise der Schlachtung angeht, so sind sich die muslimischen Gelehrten einig, dass der Dabh- oder Nahr-Schnitt, durch die Halsschlagadern, sowie durch die Luft- u. Speiseröhre durchgeführt werden muss. 

Begründet wird dies durch ein Hadith des Propheten Muhammed s.s.: Wenn bei einem Tier das Blut zum Ausströmen gebracht und der Name Allahs ausgerufen (Bismillah) wird, dann esset es! 

Das Fliesenmachen des Blutes ist somit die Voraussetzung für den Genuss des Geschlachteten Tieres. 

Die Sure 5 Vers 2 nimmt ebenfalls Bezug auf das, was zu Essen erlaubt ist:
Verboten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allahs Namen angerufen wurde; das Erdrosselte, das zu Tode Geschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was Raubtiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt, ferner das, was auf einem heidnischen Opferstein geschlachtet worden ist, und ferner (ist euch verboten), dass ihr durch Lospfeile das Schicksal zu erkunden sucht.


So sagen die muslimischen Gelehrten: Wenn ein verletztes oder ein am Sterbendes Tier sich noch mit den Schwanz bewegt, oder mit den Augen blinzelt, und man es dann schlachtet, so dass es ausbluten kann, so ist der Verzehr des Fleisches helal. Ein Tier welches vor dem Schlachten verstorben ist, bei dem staut sich das Blut in den Adern. Die Faulniss wird durch das verbleibende Blut beschleunigt und führt zu große gesundheitlichen Schäden für den Menschen. Deshalb ist das Fleisch von verendeten Tieren haram.
 

Sure 16: 114
Verwehrt hat ER euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber genötigt wird, (davon zu essen) ohne die Gebote übertreten zu wollen und ohne Maß zu überschreiten -, wahrlich, Allah ist dann Allverzeihend, Barmherzig.


Diese Ayat erhält die Erlaubnis, in Zwangslagen, verbotenes zu sich zu nehmen. Die muslimischen Gelehrten sehen eine Zwangslage nur dann, wenn das Leben unmittelbar davon betroffen ist. Das heißt, wenn man so hungrig und durstig ist, dass man für sein Leben ernsthafte Gesundheitsschäden fürchtet, dann liegt eine zwingende Notlage vor.

Der Quran selber enthält keine Anordnung über die Technik des Schlachtens. Aber wie so vieles im Islam geben die Hadithe genauere Vorgehensweisen vor. 

Anas b. Malik berichtete, der Gesandte Allahs s.s. opferte zwei gefleckte und gehörnte Widder, wobei er den Namen Allahs aussprach und Allah mit „Allahu Akbar“ pries. Fürwahr ich habe ihn (die beiden Widder) eigenhändig schlachten sehen, indem er seinen Fuß auf ihren Hals gesetzt hatte.


Wie sieht es nun mit den betäubten Tieren hier in Europa aus! 
Dürfen Muslime Tiere verzehren, die vorher betäubt wurden?

Dazu sagen die heutigen Gelehrten:

Es ist in diesem Fall festzustellen, wie das Tier betäubt wurde. Dann ist ferner Festzustellen, ob das Tier auch ohne darauffolgende Schlachtung sterben würde, oder ob es wieder das Bewusstsein erlangen würde. Kann man hundertprozentig ausschließen, das die Betäubungsmethode nicht zum Tode des Tieres führt, so ist eine Betäubung vor der Schlachtung zulässig. Führt aber die Betäubungsmethode dazu, dass das Tier auch ohne anschließende Schlachtung stirbt, so ist das geschlachtete Tier haram. Es ist nicht auszuschließen an welchen Folgen letztendlich das Tier gestorben ist. Und wenn nur 1% Unsicherheit besteht, ob das Tier nicht doch durch die Betäubung gestorben ist, so ist der Verzehr haram, weil das gestorbene Tier nach der Scharia als Ass gilt, und Ass ist den Muslimen haram.

Wenn man die Praxis in den Schlachthäusern betrachtet, so sieht man, das die Tiere am Fliesband geschlachtet werden. Es ist jedoch so, das die Tiere nach der Betäubung lange hängen, bevor ihnen der Kopf abgetrennt wird und das Blut ausfliesen kann. Es ist daher kaum anzunehmen, das der Tod des Tieres durch den Messerstich erfolgte. Auch wenn der Messerstich zum Tod des Tieres folgte, so ist doch anzumerken, dass das Blut nicht vollständig aus dem Körper abfliesen kann. Es bleiben Blutrückstände im Fleisch enthalten. Und Blut ist den Muslimen haram.

Bei der Schlachtung von Geflügel weiß man auf Grund einer Studie, das 40% der Tiere vor der Betäubung wegen Aufregung verenden. Deren Genuss ist daher haram, weil man nicht weiß, welches Geflügel man kauft hat, ob es durch Aufregung vor der Betäubung starb. 

Die islamische Schlachtung ist viel humaner, auch wenn keine Betäubung angewendet wird. Denn schon der Prophet Muhammed s.s. hatte diesbezüglich Vorschriften erlassen.

Das zum Schlachten verwendete Messer muss zuvor scharf geschliffen werden, welches nicht in Gegenwart des Tieres geschehen darf. Es dürfen nicht gleichzeitig mehrer Tiere am gleichen Platz geschlachtet werden, um in den Tieren keine Todesängste hervorzurufen. Das heißt, ein Tier darf nicht die Schlachtung eines anderes Tieres sehen. Barmherzigkeit gegenüber den Tieren ist ein islamisches Gebot. 

Im Vergleich zu den hiesigen Schlachtmethoden in den Schlachthäusern, gebührt man den Tiere nicht annähernd solche Behandlung. Die Tiere werden zusammen gepfercht und müssen das Leiden ihrer Artgenossen ertragen. An ihnen läuft das Blut vorbei, Todesängste kommen auf. Mit äußerste Brutalität gehen Metzger gegen die Tiere vor um sie zur „Schlachtbank“ zu treiben. Nicht selten kommt es dabei vor, das ihnen Knoch und Blutergüsse zugeführt werden. So kommt man zu dem Entschluss, das die Schlachtmethoden der Europäer für die Muslime unakzeptabel sind. Das Fleisch aus den Schlachthäuser ist den Muslime haram. 

Aus diesem Grund auch sind die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach 4 a Abs. 2 Nr. des Tierschutzgesetzes vollständig erfüllt.

Wenn die Muslime nicht die Erlaubnis zur Schächtung erhalten (die Anhänger des jüdischen Glaubens dürfen Schächten (ohne Betäubung schlachten) in Deutschland) dann müssen sie die Konsequenzen ziehen und kein Fleisch verzehren, dass nicht den islamischen Vorschriften entspricht. Der Prophet Muhammed aß, durch die Not die er ausgesetzt war, sehr wenig Fleisch. Wenn wir uns von den Nichtmuslimen dirigieren lassen, was wir essen sollen und dürfen, dann werden sie uns bald soweit in unseren Gottesdienst beeinflussen, das außer beten nichts mehr übrig bleiben wird. 

Boykottieren wir aber das Fleisch der unislamische Schlachtmethode und importieren wir Helal-Fleisch nach Deutschland, dann können wir als Konsumenten wirtschaftlichen Druck ausüben, so dass wir auch, wie die Juden, die Erlaubnis zum Schächten erhalten.
 

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