Die fünf täglich zu verrichtenden Salats (Gebete) und die dafür im Gesetz bestimmten Zeiten sind folgende: 1. Das Frühgebet (arab. Salat ul-Fadschr; türk. Sabah-Namaz) Die Zeit, während man das Gebet gesetzlich verrichten kann, beginnt mit dem Augenblick, wo die für den "Ischa" (Morgenlicht) bestimmte Zeit endigt und dauert längstens bis zu dem Augenblick, wo die Sonne aufgeht. Nach Imam Schafi soll man das Frühgebet am Anfang der Zeitspanne verrichten, nach Imam Hanife ca. 25 Min. vor Sonnenaufgang. Wichtig ist jedoch in dieser Zeitspanne sein Frühgebet zu verrichten. Das Gebet besteht aus zwei Teile; dem Sunna (Freiwillig) und dem Farz (Pflicht). Die Sunna leitet sich von der Gewohnheit des Propheten Muhammed (s.a.s.) und das Farz von der Bestimmung Allahs ab. Ein Gebet ist wiederum in Einheiten unterteilt. Dies nennt man "Rekat". Geht man einmal in die Verbeugung (Oberkörper nach vorne verneigt, die Hände auf die Knie abgestützt.) und richtet man sich wieder gerade auf, und geht man dann zu Boden, indem man die Strin auf den Boden liegt, so spricht man von einer "Rekat". Das Frühgebet besteht aus 2 Rekat Sunnet und 2 Rekat Farz. Hat man die Gebetszeit des Frühgebetes verschlafen, so
holt man
das Gebet sofort nach bemerken des Verschlafens bei. Ausgenommen ist
die
Zeit während des Sonnenaufganges, für ca. eine dreiviertel
Stunde.
Die Verpflichtung des Gebets hat der Verschlafene zwar nachgeholt, die
Belohnung fällt aber anders aus. Geschieht das Verschlafen des
Frühgebets
häufig, so hat der Muslim am Jüngsten Tag Probleme mit der
Rechtfertigung
des Verschlafens vor Allah.
2. Das Mittagsgebet (arab. Salat uz-Zuhr; türk. Ögle-Namaz) Die Zeit des Mittagsgebetes beginnt, wenn die Sonne ihren höchsten Stand erreicht hat und anfängt, sich gegen Westen zu neigen, und dauert bis zu dem Zeitpunkt, bei dem der Schatten eines Gegenstandes der Länge deises Gegenstands selbst entspricht. Nach dem Vorbilde des Propheten (Sunna) soll man diese Gebet verrichten, wenn der Anfang der Zeitspanne begonnen hat. Jedoch hat man bis zum Nachmittagsgebet Zeit das Gebet zu verrichten. Das Mittagsgebet besteht aus 4 Rekat Sunnet, 4 Rekat Farz und 2 Son-Sunnet. Die heutigen Probleme einiger Muslime, das Gebet nicht in der vorgeschriebenen Zeit zu verrichten, entspricht nicht der isalmischen Gesetzgebung. Gerade hier in Europa, wo man auf die Muslime keine Rücksicht nimmt, meinen einige Muslime, das sie das Gebet außerhalb der Zeit verrichten können, d.h. später wie am Abend nachholen. Diese Praxis basiert auf keine Grundlage. Man sollte auch die Sunnah-Gebet mit verrichten. Man spricht
zwar von Sunnet
(Freiwilligen), tatsächlich aber hatte der Prophet die
Sunnah-Gebet zur Mittagszeit selten ausgelassen. Für die Muslime gibt es folgenden Spielraum um ihre Religion (Din) ausüben zu können. Der Muslim sollte in einen muslimischen Land leben, in dem die Scharia, basiert auf Qur'an und Sunna, angewendet wird. Ist dieser Lebensumstand für einen Muslim nicht möglich, so kann er dennoch in einen "nicht-muslimischen Land" leben, solange man ihn in der Ausübung seiner Religion nicht behindert. Kann er aber in einem Land seine Religion nicht ausüben, so muss er das Land verlassen und dorthin ziehen, wo es ihm möglich ist. Und schon im Grab kommen die beiden Engel und fragen den Toten, "war die Erde nicht groß genug?" Hier in Deutschland werden die Muslime an der Ausübung ihrer Religion nicht gehindert. Es ist vielmehr die Arbeitsstelle die das Einhalten der Gebete erschwert. Dennoch berechtigt es den Muslim nicht, seine Gebete ausfallen zu lassen oder außerhalb der Zeitspanne nachzuholen. In diesen Fall müsste er sich einen anderen Arbeitsplatz suchen. Auch in Betracht der Tatsache das der Staat die Versorgung (durch Arbeitsamt oder Sozialamt) übernehmen müsste. Da der Staat sich nicht um die Belange der Muslime kümmert, hat er auch die Folgen daraus zu tragen. Hat der Muslim aber keine andere Möglichkeit sein Unterhalt zu bestreiten und kann er sein Gebet am Arbeitspaltz nicht verrichten, so darf er diesen Arbeitsplatz nur solange behalten, bis er eine andere Möglichkeit gefunden hat. Wenn in einer Arbeitszeit ein Gebet fällig wird und der Muslim dem Gebet nicht folge leistet, so ist das Verdiente Geld "schlechtes" Geld. Das Geld darf er zwar behalten, aber Allahs "Segen" bekommt er nicht. Ist das Gebet aus irgendeinen Grund nicht verrichtet worden, so muss es der Muslim nachholen, sobald er sich dessen bewusst geworden ist. Da der Muslim zum fünfmaligen Beten verpflichtet ist, hat er beim Auslassen eines Gebetes eine Schuld offen. Diese gilt es bis zum Eintreffen des Todes auszugleichen. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt das Gebet (Qaza/Kaza)
zu einen späteren Zeitpunkt (außerhalb der Zeitpanne)
nachzuholen.
Wenn der Gläubige die Gebetszeit verschläft,
wenn er in Bewustlosigkeit geraten ist,
wenn
er sein Gebet -durch was auch immer- vergessen
hat, oder wenn ihn Angst (Bedrohung)
überkommt.
Alle anderen Gründe decken sich nicht mit dem islamischen Gesetz.
Das Nachmittagsgebet beginnt mit dem Ende des Mittagsgebetes und dauert bis zum Sonnenuntergang. Gemäß der Sunna verrichtet man das Gebet am Anfang der Zeitpanne. Das Nachmittagsgebet besteht aus 4 Rekat Sunnet und 4 Rekat Farz. Im Gegensatz zu den darvorgenannten Sunnet, muss es beim Asr-Gebet nicht verrichtet werden. Der Propht hatte das freiwillige Gebet nicht immer gebetet. Somit ist es für die Muslime ebenfalls keine dauernde Verpflichtung es zu beten. Das Nachmittagsgebet sollt aber mindestens 25 Minuten vor
Sonnenuntergang
gebetet werden. Es ist auch nicht Wünschenswert nach dem Asr eine
Nafile (freiwilliges) Gebet zu verrichten.
4. Das Abendgebet (arab. Salat ul-Maghreb; türk. Aksam-Namaz) Das Maghreb wird gebetet vom Sonnenuntergang bis zum
Verschwinden der
Abendröte. In Deutschland beträgt es etwa 1 1/2 Stunden im
Sommer
2 1/2 Stunden. Auch hier ist es wieder Sunna das Gebet bei Anbruch der
Zeit zu verrichten. Das Abendgebet ist das einzige Gebet, wo mit dem
Farz-Teil
begonnen wird. Es besteht aus 3 Rekat Farz und 2 Son-Sunnet.
Das Sunnah-Gebet am Anschluss nach dem Farz /Pflicht Gebet sollte
sofort verrichtet werden. 5. Das Nachtgebet (arab. Salat ul-ischaa; türk. Yatsi-Namaz) Seine Zeit beginnt mit dem Verschwinden der Abendröte und dauert bis zum Beginn der Zeit des Frühgebets. Das Vitr erst vor dem schlafengehen verrichten. Das Nachtgebet besteht aus 4 Rekat Sunnet, 4 Rekat Farz, 2 Rekat Son-Sunnet und 3 Rekat Vitr. Auch hier ist das Sunna vor dem Farz nicht verbindlich. Es auszulassen zeiht keine Sünde nach sich. Das Vitr ist bei den Hanefi Pflicht, bei den anderen nur Wünschenswert. Das Nachtgebet hat die längste Zeitspanne. Jedoch solllte man es bis zum letzten drittel der Nacht verrichtet haben. Im letzten drittel der Nacht kann man Nafile (freiwilliges) verrichten welches von Allah sehr belohnt wird. Für dieses Gebet sollte man seinen Schlaf unterbrechen und mindestens ein Gebet von 3 Rekat machen. Die Beschreibung zum Ablauf des Gebets können hier mit Bildern angeschaut werden. |
(arab. Salat ul-Dschuma; türk. Cuma-Namaz) Sure 62 Vers 9
Hadith bei Buhary und Muslim
Hadith bei Abu Davud
Hadith bei Muslim
Der Gesandte Allahs sagte: Wenn einer von euch am Freitag (in die Moschee) kommt, während der Imam eine Predigt hält, so soll er zwei Rekat verrichten uns sie zügig beten. Wenn einer von euch zum Freitagsgebet kommt, so soll er
(vorher) Ghusl
(Ganzbad/Ganzdusche) machen.
Allgemeines Das Freitagsgebet ersetzt das rituelle Mittagsgebet. Die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet ist für alle männlichen Muslime ab der Pubertät Pflicht. Ausnahmen, die es einem erlauben das Gemeinschaftsgebet nicht zu besuchen gibt es wenige. z.B. Behinderte Menschen; wenn man auf Reisen ist; zu weit von der nächsten Moschee entfernt Wohnt; wenn der Weg zur Moschee gefährlich ist; wenn man Krank ist, oder einen Kranken pflegt. Eines aufjeden Fall, was sich heute Muslime einreden, wegen der Arbeit das Freitagsgebet auszulassen, findet nach der Scharia keine Gesetzesgrundlage. Das Freitagsgebet besteht aus einer Khutba (Predigt), 2 oder 4
Rekat
Sunnet, 2 Rekat Farz und 2 oder 4 Rekat Son-Sunnet. Nach dem Betreten
der
Moschee ist es Wünschenswert ein Gebet mit 2 Rekat zu verrichten.
Hat die Khutba jedoch schon angefangen, darf man kein freiwilliges
Gebet mehr verrichten sondern setzt sich hin und hört den
Imam/Hoca aufmerksam zu. In Laufe der Zeit hat sich das Freitagsgebet
ein wenig verändert.
Es wird vor der eigentlichen Predigt (Khutba) eine Predigt abgehalten
welches
mit "Waz" (Unterweisung) wiedergegeben werden kann. Danach folgt ein
Sunnet
mit 2/4 Rekat. Nun kommt der eigentliche Teil des Dschuma-Gebet. Die
Khutba
wird vom Imam/Hoca im stehen verrichtet (nach der Sunna auf einer
Treppe
mit mindestens drei Stufen.) und beinhaltet eine Lobpreisung und dann
einen Verse aus dem Kuran auf arabisch sowie ein Hadis. Die
Erklärung des Kuranverses kann der Landesüblichen Sprache
gehalten wrden. Danach folgt das Farz mit 2 Rekat und nach diesem
verrichtet
jeder alleine nochmals 2/4 Rekat Son-Sunnet.
Verhaltensregeln Wenn der Imanm die Khutba beginnt ist reden verboten.
Während der
Khutba zu reden ist Sünde. Die Khutba zählt wie ein Gebet und
während des Gebetes ist es auch verboten zu reden. Selbst seinen
Nachbarn darauf hinzu weisen, das er ruhig sein soll, ist schon eine
Sünde. All das, was man im Gebet auch nicht machen darf, das darf
man auch während der Predigt (Khutba) nicht machen. Für jedes Gebet benötigt man die rituelle Reinheit. Für das Freitagsgebete sollte man Zuhause Ghusl/Boyabdest/Ganzwaschung vollziehen. Es ist keine Plficht, aber für den Freitag wünschenswert. Es ist Sunnah während des Gebet eine Kopfbedeckung zu tragen. Die Kleider sollen nicht zu eng anliegen. Für jedes Gebet bzw. in jeder Rekat muss die al-Fatiha-Sure aufgesagt werden. In den ersten zwei Rekat folgt noch eine zusätzliche, die man selber aus dem Qur'an auswählen kann. Wenn der Gebetsruf ertönt, sollen ihn die Anwesenden nachsprechen. Während des Freitagsgebetes eine Arbeit nachzugehen zieht
eine
Sünde nach sich. Das in dieser Zeit verdiente Geld "Haram"
(Verbotenes)
ist. Das Freitagsgebet kann nicht nachgeholt werden, wie andere Gebete.
Ist die Teilnahme am Freitagsgebet aus betrieblichen Gründen nicht
möglich, so muss sich der Muslim solche Arbeit suchen, die ihm an
die Teilnahme zum Freitagsgebet nicht verhindert. Sind mehrere Moschee
in einer Stadt vorhanden, kann man mit absprache der Moschee, das
Freitagsgebet
zu versetzten Zeiten gebetet werden.
Voraussetzung für die Gültigkeit des Freitagsgebetes Das Freitagsgebet ist ein Gemeinschaftsgebet. Das heißt,
alleine
kann man das Gebet nicht abhalten. Über die Mindesanzahl der
Teilnehmer
am Freitagsgebet gehen die Meinung der Meshap auseinander. Nach Imam
Hanife
bilden schon 3 Muslime eine Gemeinschaft ohne den Imam. Bei Imam Schafi
müssen es hingegen mindestens 40 Muslime sein und nach Imam Malik
reichen bereits 12 Personen aus um eine Freitagsgebet abhalten zu
können. Zum Abhalten des Freitagsgebet darf nur in solche Moschee
gebetet werden, die als "Cami" bezeichnet werden. Moschee selber
bedeutet einfach ein Gebetsplatz, aber Cami ist ein
Versammlungsgebetsplatz. Diese Cami muss für alle Muslime
zugänglich sein und muss öffentlich bekannt sein. Werden
Muslime wegen ihre Herkunft aus der Cami ausgeschlossen, so zählt
diese Moschee nicht mehr als Cami. Das Freitagsgebet kann nicht auf
Privatgelände abgehalten werden, wo nicht jeder Muslim zugang hat.
Z.B. Freitagsgebet in Firmen, Schulen, Vereinshäuser sind nicht
erlaubt. Ein dort verrichtetes Freitagsgbet ist nicht gültig. Das Freitagsgebet muss an einem besiedelten Ort stattfinden. Solange das Fassungsvermögen einer "Camii" (Freitagsgebet-Moschee) ausreicht, darf nur in einer Camii das Freitagsgebet abgehalten werden. Sollte eine Moschee aus Platzgründen nicht mehr ausreichen, darf in der nächsten Moschee das Freitagsgebet gebete werden. Die Predigten müssen nach dem Vorbilde des Propheten Muhammed (s.a.s.) und seinen ersten vier Kalifen abgehalten werden können. Das heißt, der Prediger muss Frei und Unabhänging sein. Ein Teil der Predigt ist der Umma gewidmet. Der Imam muss also auch auf aktuelle Geschehnisse eingehen können und gegebenfalls anprangern. Um aber auch etwas gegen die Herrscherklasse sagen zu können, muss er Unabhängig sein. Im Normalfall, dürften die Muslime nicht länger wie
drei Tage
ohne Kalifen sein. Das ist aber, wie die Geschichte gezeigt hat, nicht
immer möglich. Auch heute verfügen die Muslime über
keinen
Kalifen. So ist schon im Osmanischen Reich die Frage nach dem
Stellenwert
des Cuma-Namaz ohne Kalif erörtert worden. Es gab
nämlich
mal eine Zeitspanne im Osmanischen Reich, das man zwar einen Amir
(Führer/Sultan)
hatte aber keinen Kalifen. Es wurde daraufhin der Brauch
eingeführt,
am Cuma-Namaz festzuhalten, aber am Ende des Gebetes noch das normale
Mittagsgebet
mitzuverrichten. Denn sollte Allah das Cuma-Namaz nicht annehmen, so
hat
man wenigstens sein Mittagagebet verrichtet. Dies Praxis hat sich bis
heute
erhalten.
Zur Lage der Moscheen in Deutschland Hier in Deutschland gibt es verschiedene Interessen-Moscheen.
Die größte
Gruppe stellen die Moscheen der "Diyanet" Moscheen. Diese Moscheen
werden
durch den türkischen Staat betreut und kontrolliert. Die
türkische
Regierung schickt für ca. 4 Jahre einen Hoca (Vorbeter) nach
Deutschland,
der die Moschee leitet. Unterstehen tut der Hoca dem ehweiligen
türkischen
Konsulat. In den Diyanet Moscheen wird die islamische Lehre nach den
Vorstellungen
der türkischen Regierung gepredigt. Dies entsprich nicht den
Grundlagen
des Islams und auch nicht der Sunnah des Prophten Muhamed.. An zweiter
Stellte
folgen die Moscheen der Milli-Görüs. Sie gehören der
Refah
Partei um den Politiker Erberkan an. In Köln ist der Sitz für
Deutschland. Sie predigen in ihren Moscheen sehr viel politisches,
speziell
auf die Türkei bezogen. Die dritte starke Gruppe sind die Moscheen
des Verbandes der islamischen Kulturzentren, bekannter unter den Namen
"Süleymancilar". Daneben gibt es noch Moscheen die sich
"islamisches
Zentrum" nennen, meist von Arabern geführt und in allen
großen Städten vertreten sind.
Aufgebaut wurden sie von Konventierten Deutschen mit Saudi Arabischer
Hilfer.
Sie stehen aber meist unter den Einfluss der Wahibiten und predigen
auch
deren Lehren. Die türkische nationalistische Bewegung der "Grauen
Wölfe"
unterhält in Deutschland auch viele Moscheen und Vereine. Sie sind
zwar nicht religiös Veranlagt, dafür aber Nationalistisch und
wollen Einfluss auf die türkischen Muslime nehmen und ihnen einen
Nationalstolz einreden. Es stellt sich nun die Frage, "welche
Moschee
wäre hier in Deutschland berechtig das Freitagsgebet abhalten zu
dürfen"?
Diese Frage lässt sich nicht mit paar Sätzen
sagen. Man findet bei den Moscheen-Vereinen Anhaltspunkte die einer
Voraussetzung erfüllen und dann wieder einen Ansatzpunkt die das
Ablehnen. Die
Diyanet Moschee dürfen nicht das Sagen, was nach dem Vorbilde des
Propheten
Muhammed (s.a.s.) gesagt werden müsste. Das jeweilige Konsulat
überwacht
die Hoca's in ihren religiösen Unterweisungen. Da dem
türkischen
Staat nichts am Islam liegt, versucht er es auch den Islam mit allen
Mitteln
zu verhindern. Dafür aber sind sie rechtlich gesehen, weil die
meisten Diyanet Moscheen den türkischen Staat gehören ein
Vaqif, was wiederum eine Voraussetzung für eine Cami sein muss. Die meisten Deutschen, die zum Islam übergetreten sind, besuchen die IG Moscheen auf. Das liegt an den Sprachproblemen der anderen Moscheen. Da die meisten Moscheen türkisch sind, wird auch dort türkisch geredet. In dem "islamischen Zentrum (jetzt islamische Gemeinschaft)" hingegen sind viele Sprachen vertreten, deshalb wird dort auch viel Deutsch geredet. Die IG Moscheen sind sehr starken Einfluss der wahibitischen Richtung ausgesetzt. Eine
ganz andere Fragte stellt sich mit der Freiheit
der Moschee an sich. Alle Moschee gehören irgendwelchen Vereinen
oder
Verbänden oder Interessenvertretungen an. Aber die Moscheen sind
Allahs
Haus. So sagt ER es auch im Quran. Eine Moschee müsste danach eine
Stifung sein, die von nur Muslimen verwaltet wird aber sonst keine
Privilegien
für sich herausnehmen kann. Über die Gültigkeit der
Gebete,
besonders des Cuma-Namaz kann somit nur Allah entscheiden. Auch daraf man nicht vergessen, das
sehr viele Moschee zur Miete betrieben werden. Wurde aber erst eine
Moschee errichtet, so darf sie nicht wieder Zweckentfremdet
werden. Wenn also Muslime Moschee errichten wollen, sollten sie
das vorher bedeken. Ebenfalls werden viele Moschee mit Zinsen erworben
was ebfalls nicht zulässig ist und noch dazu eine ganz grosse
Sünde darstellt. |